Sandra K.
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Ein wirklich wunderschöner Laden mit einem tollen Sortiment an Lebensmitteln, Deko-Artikeln, Küchenzubehör und Büchern. Ich hab dort in den letzten Jahren immer gerne gestöbert und eingekauft. Tolle Geschenke für diverse Anlässe und öfter mal ein Buch oder was für die Küche.
Allerdings hat sich das Blatt gestern gewendet.
Was ist passiert?
Nun, mein Partner wollte einen Gutschein einlösen. Für Gutscheine gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Unglücklicherweise war der Gutschein ausgestellt am 12.12.2020. Er hätte ihn also bis zum 31.12.2023 einlösen müssen.
Wir waren am 20.1.2024 da.
Uns wurde nach kurzer interner Prüfung mitgeteilt, dass der Gutschein (25 €) abgelaufen ist. Auf die Frage ob sich wegen der relativ kurzen Überschreitung von 20 Tagen etwas auf Kulanz regeln lässt, wurde ihm angeboten, dass 5€ des Kaufpreises nachgelassen werden.
Er hat das Angebot abgelehnt und wir haben den Laden enttäuscht verlassen.
Ja, Regeln sind Regeln. Das muss man wohl akzeptieren. Aber ob sich der Ladenbesitzer bewusst ist, wozu das jetzt führt? Ich für meinen Teil habe keinerlei Ambitionen mehr hier einzukaufen. Ich würde nur jedesmal an diesen Vorfall denken. Das gleiche gilt für meinen Partner. Und falls mal Freunde fragen sollten, denen würden wir natürlich auch davon erzählen.
Zu der Verjährungsfrist von Gutscheinen muss man noch wissen, dass die Frist erst mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Gutschein gekauft wurde.
Das bedeutet, dass ein im Januar eines beliebigen Jahres gekaufter Gutschein quasi ein „zusätzliches“ Jahr länger gültig ist.
Vor diesem Hintergrund ist es dann schon ärgerlich, wenn bei einer Überschreitung von 20 Tagen auf Kulanz nicht zu hoffen ist.
Zumal man in den letzten Jahren aufgrund der Lockdowns über längere Zeiträume gar nicht dort einkaufen konnte.